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Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) platzieren

Legal Excellence

Emittenten stehen nach geltendem Recht verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Investmentangebot ohne Verkaufsprospekt, aber unter Beachtung bestimmter Anlageschwellen, als sogenannte Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) zu platzieren bzw. auszugeben. Eine mögliche Ausgestaltungsform wird durch die  Schwarmfinanzierungsverordnung (Crowdfunding Service Provider Regulation, CSPR) reguliert, welche einen grenzüberschreitenden Vertrieb (Europäischer Pass) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 5 Mio. Euro im EWR-Gebiet ermöglicht. Ein deutscher Plattformbetreiber (CSP) bedarf jedoch einer Zulassung/Lizenz durch die BaFin und muss bestimmte Compliancepflichten erfüllen. Als mögliche deutsche Schwarmfinanzierungsinstrumente kommen Darlehen und übertragbare Wertpapiere in Betracht, wobei eine Abgrenzung zum Investmentvermögen zu beachten ist. Ein Anlageninformationsblatt (AIB; englisch: KIIS für „key investment information sheet“) ist bereitzustellen.

Eine weitere Möglichkeit der Emission von Schwarmfinanzierungsinstrumenten besteht nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), soweit die Regelungen der CSPR nicht greifen. Auf der einen Seite ist dann zwar kein europäischer Vertrieb auf harmonisierter Rechtsgrundlage möglich. Auf der anderen Seite bedarf es aber auch keiner BaFin-Erlaubnis für den Plattformbetrieb – eine einfache Erlaubnis nach § 34f der GewO (Finanzanlagenvermittler) ist ausreichend – und das mögliche Emissionsvolumen beträgt bis zu 6 Mio. Euro. Als Schwarmfinanzierungsinstrument kommt insbesondere das in Deutschland etablierte qualifizierte Nachrangdarlehen in Betracht. Analog den Vorgaben der CSPR ist ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zu veröffentlichen und bestimmte Anlageschwellen sind zu beachten.

Letztendlich kann auch die nach der europäischen Prospektverordnung (Prospectus Regulation, PR) bzw. des Wertpapierprospektgesetz (WpPG) prospektfreie Ausgabe eines übertragbaren Wertpapiers in Betracht gezogen werden. Der deutsche Rechtsrahmen wird jedoch durch den EU Listing Act mit Wirkung zum Juni 2026 angepasst und steht zum Stand der Bearbeitung dieser Website noch nicht abschließend fest.

Kronsteyn ist Ihr Partner für die rechtliche Ausgestaltung von Investmentlösungen wie Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) und deren Platzierung am deutschen und europäischen Markt.

Leistungsspektrum

Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät Sie bei der Ausgestaltung Ihres individuellen Investmentkonzepts und der Platzierung ihrer Schwarmfinanzierung (Crowdfunding). Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Konzeption der Schwarmfinanzierungsinstrumente

  • Begleitung von Erlaubnisverfahren nach der European Crowdfunding Service Provider Regulation (ECSPR), dem Wertpapierinstiutsgesetz (WpIG) oder der Gewerbeordnung (GewO)

  • Konzeption und Ausgestaltung von Vertriebsstrukturen sowie Bereitstellung von Vertriebsvereinbarungen

  • Erstellung bzw. Prüfung von Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB), Anlageninformationsblättern (AIB) und Basisinformationsblättern (BiB)

  • Prüfung von Marketingunterlagen und sonstigen Werbeanzeigen

  • Abwehr von Anlegerklagen

Kronsteyn – Legal Excellence

Kronsteyn bietet spezialisierte Beratung im deutschen und europäischen Finanzmarktrecht. Die Schwerpunkte liegen auf dem Wertpapier- und Emissionshandel, Marktinfrastrukturen und der Vermögensverwaltung. Anspruch der Kanzlei ist juristische Exzellenz – jeden Tag, um höchsten Erwartungen gerecht zu werden.

Kontakt

Kronsteyn

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