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 Rechtsberatung für Hedgefonds 

Legal Excellence

In rechtlicher Hinsicht ist der Hedgefonds eine Unterart eines allgemeinen offenen inländischen Spezial-AIF, der nach seinen Anlagebedingungen Leverage in beträchtlichem Umfang und/oder Leerverkäufe tätigen kann; insoweit ist der Hedgefonds nicht an die gesetzlichen Restriktionen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) gebunden. Die Befugnis zur Durchführung von Leerverkäufen eröffnet jedoch den Anwendungsbereich der Leerverkaufsverordnung (Short Selling Regulation, SSR), die für Aktien und öffentliche Schuldtitel die Offenlegung signifikanter Nettoleerverkaufspositionen anordnet und ungedeckte Leerverkäufe verbietet.

Grundsätzlich kann der Hedgefondsmanager seine Anlagestrategie frei wählen und in seinen Anlagebedingungen festhalten. Typische Anlagestrategien sind etwa Equity Long/Short, Credit Long/Short, Equity Long Bias, Managed Futures/CTA, Macro, Fixed Income Arbitrage und Distressed/Restructuring. Neben liquiden Finanzinstrumenten ist der Hedgefonds grundsätzlich frei, unter Beachtung des Gebots der Risikomischung in jeden erdenklichen Vermögensgegenstand zu investieren, einschließlich etwa Immobilien und nicht börslich gehandelter Unternehmensanteile. Auch kann er die Vermögensgegenstände bei einem Primebroker verwahren lassen.

Grundsätzlich benötigt ein Hedgefondsmanager eine Erlaubnis der BaFin für den Geschäftsbetrieb einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG). Je nach Ausgestaltung kann jedoch auch eine bloße Registrierung ausreichend sein. In jedem Fall ist der Hedgefonds jedoch nur für professionelle und semiprofessionelle Anleger investierbar. Über einen als Publikumsfonds ausgestalteten Dach-Hedgefonds könnten auch Privatanleger zumindest anteilig mittelbar auch in den Hedgefonds investieren.

Kronsteyn begleitet Ihren Hedgefonds in allen Fragen des Aufsichts-, Gesellschafts- und Steuerrechts – die Kanzlei ist der Partner für das Management Ihrer rechtlichen Angelegenheiten.

Leistungsspektrum

Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät Hedgefondsmanager bei der Platzierung und Verwaltung ihres Investmentangebots. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:

  • Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Konzeption von Hedgefonds

  • Begleitung von Verwaltungsverfahren zur Erteilung einer Erlaubnis als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bzw. Begleitung von Registrierungsverfahren

  • Bereitstellung von Anlagebedingungen

  • Rechtliche Konzeption von Vertriebsstrukturen sowie Bereitstellung von Vertriebsvereinbarungen

  • Prüfung von Marketingunterlagen und sonstigen Werbeanzeigen

  • Vertretung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, einschließlich der Abwehr von Anlegerklagen

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