Rechtsberatung zu Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings)
Legal Excellence
Emittenten stehen nach geltendem Recht verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ihr Investmentangebot ohne Verkaufsprospekt, aber unter Beachtung bestimmter Anlageschwellen, als sogenannte Schwarmfinanzierung (Crowdfunding) zu platzieren. Eine mögliche Ausgestaltungsform wird durch die Europäische Schwarmfinanzierungsverordnung (European Crowdfunding Service Provider Regulation, ECSPR) reguliert, welche einen grenzüberschreitenden Vertrieb (Europäischer Pass) mit einem Emissionsvolumen von bis zu 5 Mio. Euro im EWR-Gebiet ermöglicht. Ein deutscher Plattformbetreiber bedarf jedoch einer Zulassung durch die BaFin und muss bestimmte Compliancepflichten erfüllen. Als mögliche deutsche Schwarmfinanzierungsinstrumente kommen Darlehen und übertragbare Wertpapiere in Betracht, wobei eine Abgrenzung zum Investmentvermögen zu beachten ist. Ein Anlageninformationsblatt (AIB; englisch: KIIS für „key investment information sheet“) ist bereitzustellen.
Eine weitere Möglichkeit der Emission eines Schwarmfinanzierungsinstruments besteht nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), soweit die Regelungen der ECSPR nicht greifen. Auf der einen Seite ist dann zwar kein europäischer Vertrieb auf harmonisierter Rechtsgrundlage möglich. Auf der anderen Seite bedarf es aber auch keiner BaFin-Erlaubnis für den Plattformbetrieb – eine einfache Erlaubnis nach § 34f der GewO ist ausreichend – und das mögliche Emissionsvolumen beträgt bis zu 6 Mio. Euro. Als Schwarmfinanzierungsinstrument kommt insbesondere das in Deutschland etablierte qualifizierte Nachrangdarlehen in Betracht. Analog den Vorgaben der ECSPR ist ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) zu veröffentlichen und bestimmte Anlageschwellen sind zu beachten.
Letztendlich kann auch die nach der europäischen Prospektverordnung (Prospectus Regulation, PR) bzw. des Wertpapierprospektgesetz (WpPG) prospektfreie Emission eines übertragbaren Wertpapiers in Betracht gezogen werden. Der Rechtsrahmen wird jedoch durch den EU Listing Act mit Wirkung zum Juni 2026 angepasst und steht zum Stand der Bearbeitung dieser Website noch nicht abschließend fest.
Kronsteyn ist Ihr Partner für die rechtliche Ausgestaltung von Investmentlösungen wie Schwarmfinanzierungen (Crowdfundings) und deren Platzeriung am deutschen und europäischen Markt.
Leistungsspektrum
Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät Sie bei der Ausgestaltung Ihres individuellen Investmentkonzepts. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
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Zivilrechtliche, aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Konzeption von Schwarmfinanzierungsinstrumenten
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Begleitung von Erlaubnisverfahren nach der European Crowdfunding Service Provider Regulation (ECSPR), dem Wertpapierinstiutsgesetz (WpIG) oder der Gewerbeordnung (GewO)
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Konzeption und Ausgestaltung von Vertriebsstrukturen sowie Bereitstellung von Vertriebsvereinbarungen
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Erstellung bzw. Prüfung von Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB), Anlageninformationsblättern (AIB) und Basisinformationsblättern (BiB)
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Übernahme der Funktion des Mittelverwendungskontrolleurs gem. VermAnlG
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Prüfung von Marketingunterlagen und sonstigen Werbeanzeigen
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Abwehr von Anlegerklagen