Rechtsberatung zu Vermögensanlagen i.S.d. VermAnlG
Legal Excellence
Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) bilden einen Teilbereich möglicher Investmentangebote auf dem deutschen Markt. Das einschlägige Reglement erfasst, grob gesagt, Investmentangebote, die keine Wertpapierangebote nach der Prospektverordnung (Prospectus Regulation, PR), keine Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), keine Schwarmfinanzierungen nach der Schwarmfinanzierungsverordnung (European Crowdfunding Service Provider Regulation, ECSPR) und keine Angebote von Kryptowerten nach der Kryptowerte-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation, MiCAR) sind.
Für solche Investmentangebote reguliert das VermAnlG im Wesentlichen das öffentliche Angebot. Das öffentliche Angebot setzt grundsätzlich zunächst die Veröffentlichung eines von der BaFin zu billigenden Verkaufsprospekts voraus. Die Gestaltung des Verkaufsprospekts richtet sich nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV) und ist vergleichbar mit einem Prospekt im Sinne der Prospektverordnung. Je nach Ausgestaltung der Vermögensanlage ist darüber hinaus entweder ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (gem. VermAnlG) oder ein Basisinformationsblatt (gem. der Regluation on Key Information Documents for Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPR) erforderlich. Im Falle von bspw. Schwarmfinanzierungen gem. dem VermAnlG, die nicht unter die Schwarmfinanzierungsverordnung fallen, kann auf einen Verkaufsprospekt und im Falle der Einschlägigkeit bestimmter Ausnahmetatbestände kann darüber hinaus auch auf ein Vermögensanlagen-Informationsblatt verzichtet werden.
Eine mit dem Kapitalanlagengesetzbuch vergleichbare Regulierung des Emittenten bzw. Verwalters der Vermögensanlage bzw. ihrer Konzeption gibt es, mit einigen Ausnahmen, grundsätzlich nicht. Beispielsweise sind jedoch grds. Blind Pools verboten. Darüber hinaus hat der Vertrieb über einen Vermittler zu erfolgen (kein Eigenvertrieb) und die Mittelverwendung ist durch einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu überwachen. Insgesamt bietet das VermAnlG jedoch einen Regulierungsrahmen, der sich je nach verfolgter Zielrichtung als durchaus attraktiv erweist.
Kronsteyn begleitet Sie rechtlich über alle Phasen Ihres Investmentangebots hinweg – von der Konzeption über die Kapitaleinwerbung und Investition bis hin zur Kapitalrückführung.
Leistungsspektrum
Die Anwaltskanzlei Kronsteyn berät Anbieter und Emittenten von Vermögensanlagen bei der Platzierung und Verwaltung ihres Angebots. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
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Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Konzeption der Vermögensanlage
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Erstellung von Verkaufsprospekten gem. VermVerkProspV sowie Vermögensanlagen-Informationsblättern (VIB) bzw. Basisinformationsblättern (BiB)
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Konzeption und Ausgestaltung von Vertriebsstrukturen sowie Bereitstellung von Vertriebsvereinbarungen
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Übernahme der Funktion des Mittelverwendungskontrolleurs gem. VermAnlG
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Prüfung von Marketingunterlagen und sonstigen Werbeanzeigen
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Abwehr von Anlegerklagen