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Vermögenswertereferenzierte Token (ART) emittieren

Legal Excellence

Die Emission/Ausgabe von vermögenswertereferenzierten Token (asset-referenced token, ART) wird seit Mitte 2024 durch die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) reguliert und von der BaFin beaufsichtigt. Die Emission erfordert insbesondere eine Lizenz/Zulassung des Emittenten und die Veröffentlichung eines Whitepapers. Kronsteyn bietet Ihnen professionelle Beratung und begleitet Sie bei diesem Prozess.

 

Definition von ART

Maßgeblich für die Regulierung eines Instruments als ART ist die entsprechende MiCAR-Definition. ART sind demnach Kryptowerte, die keine E-Geld-Token (electronic money token, EMT) sind und deren Wertstabilität durch Bezugnahme auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder eine Kombination davon, einschließlich einer oder mehrerer amtlicher Währungen, gewahrt werden soll. Ein Beispiel hierfür wäre Tether Gold (XAUT), wobei das Unternehmen Tether mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln grundsätzlich nicht den Regularien der MiCAR unterliegt.

Token können unabhängig von ihrem Wertstabilisierungsmechanismus unter die ART-Definition fallen. Erfasst werden können daher auch sogenannte algorithmische Stablecoins, bei welchen die Anzahl der umlaufenden Token entsprechend den Nachfrageveränderungen erhöht und vermindert wird. Als Rechtsfolge sind jedoch in der Folge die MiCAR-Vorgaben zu implementieren, was algorithmische ART letztendlich aus dem Kreis der nach der MiCAR zulässigen ART ausschließt.

Neben E-Geld-Token gehören ART einer Gruppe von Token an, die auch als Stablecoins bezeichnet werden.

Rechtliche Ausgestaltung von ART

Die MiFIR regelt, dass der vermögenswertereferenzierte Token (ART) einen Anspruch des Inhabers gegenüber dem Emittenten auf Rücktausch verkörpert. Der Inhaber kann nicht nur den Rücktausch in einen Geldbetrag verlangen, der dem Marktwert des Referenzwerts (z. B. Gold) entspricht, sondern auch den Rücktausch im Wege der physischen Bereitstellung des Referenzwerts.

 

Der Rücktausch muss grundsätzlich entgeltfrei realisierbar sein. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein Entgelt auf die Ausgabe des ART zu verlangen. Dem Emittenten ist es gesetzlich verboten, den Rücktauschanspruch des Inhabers zu verzinsen.

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Inhabern und dem Emittenten werden durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Emittenten ausgestaltet.

Kronsteyn verfügt über eine ausgewiesene Expertise im deutschen und europäischen Kryptorecht. Die Anwaltskanzlei hat unter anderem die erfolgreiche Markteinführung des ersten für den Massenmarkt zugeschnittenen deutschen OTC-Krypto-Handelssytems sowie des ersten Krypto-MTF rechtlich beraten.

WM-Beitrag

Müller-Lankow/Liebscher, Rechtliche Unterschiede zwischen E-Geld- und vermögenswertereferenzierten Token, in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2024, S. 1152-1160.

Lizenzerfordernis von ART-Emittenten

Der Kreis möglicher Emittenten von vermögenswertereferenzierten Token (ART) ist auf bestimmte lizensierte Unternehmen beschränkt. Neben CRR-Kreditinstituten, welche aufgrund ihrer bereits vorhandenen Banklizenz zur Emission von ART befugt sind, können auch andere Unternehmen ART ausgeben, sofern Ihnen die BaFin hierfür eine Lizenz/Zulassung erteilt hat. Im Rahmen des formalisierten Zulassungsverfahrens ist die BaFin durch Vorlage einer umfangreichen Dokumentation davon zu überzeugen, dass der Emittent in der Lage ist, seinen aufsichtsrechtlichen Pflichten im Hinblick auf die ausgegebenen ART nachzukommen.

Der Umfang der einzureichenden Antragsunterlagen bestimmt sich nach Art. 18 MiCAR und der einer Delegierten Verordnung, welche sich zum Zeitpunkt der Bearbeitung dieser Seite noch im Entwurfsstadium befand.

Zentrale Prüfungspunkte des Lizenz-/Zulassungsantrags sind die IT-Sicherheit und die Sicherung und Anlage einer Vermögenswertreserve, welche die Rechte der Tokeninhaber schützen sollen. Die Vermögenswertreserve ist gegen die Insolvenz des Emittenten zu sichern und bei einer Verwahrstelle zu hinterlegen. Sie muss sich im Wesentlichen aus denjenigen Assets zusammensetzen oder auf solche beziehen, auf die der ART Bezug nimmt, und Markt-, Kredit- und Konzentrationsrisiken sind nach bestimmten Vorgaben zu minimieren.

Whitepaper

Darüber hinaus setzt die Emission/Ausgabe im Rahmen eines öffentlichen Angebots von ART ein Whitepaper voraus, welches von der BaFin zu genehmigen ist. Es dient der Information von potenziellen Anlegern in Bezug auf die Merkmale, Funktionen und Risiken der Token. In funktioneller Hinsicht dient es somit demselben Zweck wie der Verkaufsprospekt für Wertpapiere, Anteile an Investmentvermögen oder Vermögensanlagen. Aufbau und Inhalt des Whitepapers sind, in bereits bekannter Manier, auch in der MiCAR dezidiert geregelt. Nähere Bestimmungen finden sich in Art. 19 MiCAR und der DVO (EU) 2024/2984.

Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards

Einen Überblick über sämtliche einschlägigen delegierten Verordnungen und Leitlinien zur MiCA/MiCAR erhalten Sie über den Link.

Leistungsspektrum von Kronsteyn

Kronsteyn ist auf die finanzmarktrechtliche Beratung spezialisiert und hat bereits diverse Lizenz- bzw. Erlaubnisverfahren durchgeführt sowie Emissionen von Wertpapieren, Investmentvermögen und Vermögensanlagen rechtlich begleitet. In der Kryptoberatung zählt die Kanzlei aufgrund der Beratung der ersten deutschen Großprojekte zur rechtlichen Kryptoavantgarde. Im Hinblick auf vermögenswertereferenzierte Token (ART) umfasst das Leistungsspektrum unter anderem:

  • Konzeption/Validierung des geplanten Token-Projekts in aufsichtsrechtlicher, zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht

  • Begleitung des Lizensierungs- bzw. Zulassungsverfahrens bei der BaFin

  • Erstellung eines Whitepapers gem. MiCAR sowie Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Stellungnahmen und Rechtsgutachten zu besonders komplexen Einzelfragen

  • Ausarbeitung von strukturellen Verträgen, beispielsweise Auslagerungs- oder Kooperationsverträgen

  • Abwehr von Anlegerklagen

Kronsteyn – Legal Excellence

Kronsteyn bietet spezialisierte Beratung im deutschen und europäischen Finanzmarktrecht. Die Schwerpunkte liegen auf dem Wertpapier- und Emissionshandel, Marktinfrastrukturen und der Vermögensverwaltung. Anspruch der Kanzlei ist juristische Exzellenz – jeden Tag, um höchsten Erwartungen gerecht zu werden.

Kontakt

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