
Hedgefonds auflegen
Legal Excellence
Das Auflegen eines Hedgefonds bietet dem Fondsinitiator den Vorteil, dass er für den Fonds auch Leerverkäufe tätigen darf. Anderen KAGB-Fondsgattungen sind diese untersagt. Die Möglichkeit von Leerverkäufen ist ein Qualifikationsmerkmal des Hedgefonds. Ein weiteres Merkmal ist der Einsatz von Leverage in beträchtlichem Umfang, etwa durch umfangreiche Kreditaufnahme oder den Einsatz von Derivaten.
Zur Auflegung bzw. Verwaltung von deutschen Hedgefonds sind (deutsche) AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIF-KVG), die über eine entsprechende BaFin-Lizenz/Erlaubnis verfügen, und EU/EWR-Verwaltungsgesellschaften mittels Europäischem Pass befugt. Alternativ ist für AIF-KVG anstelle einer Lizenz/Erlaubnis eine bloße Registrierung ausreichend, sofern die AUM die Schwellenwerte von 500 Mio. Euro (ohne Leverage) oder 100 Mio. Euro (mit Leverage) nicht überschreiten (sog. „kleine KVG“). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Hedgefonds über eine Service-KVG auflegen zu lassen; grundsätzlich benötigt der Fondsinitiator dann jedoch die Befugnis, die Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung erbringen zu dürfen.
Der Hedgefondsmanager kann seine Anlagestrategie frei wählen und hat diese in den Anlagebedingungen festzuhalten. Typische Anlagestrategien sind etwa Equity Long/Short, Credit Long/Short, Equity Long Bias, Managed Futures/CTA, Macro, Fixed Income Arbitrage und Distressed/Restructuring. Neben liquiden Finanzinstrumenten ist der Asset Manager grundsätzlich frei, unter Beachtung des Gebots der Risikomischung für den aufgelegten Hedgefonds in jeden erdenklichen Vermögensgegenstand zu investieren, einschließlich etwa Immobilien und nicht börslich gehandelter Unternehmensanteile. Auch kann er die Vermögensgegenstände lediglich über einen Primebroker verwahren lassen.
Hedgefonds sind per definitionem Alternative Investmentfonds (AIF) in der Form offener Investmentvermögen. Dies bedeutet, dass Investoren grundsätzlich jederzeit die Rücknahme von Anteilen verlangen können. Die Anlagebedingungen können die Rücknahme jedoch auch auf monatliche oder vierteljährliche Rücknahmetermine einschränken und eine bis zu 40-tägige Kündigungsfrist vorsehen.
Hedgefonds sind Spezial-AIF. Dies bedeutet, dass nur professionelle und semiprofessionelle Anleger befugt sind, in den aufgelegten Hedgefonds zu investieren. Privatanleger haben lediglich die Möglichkeit, über einen als Publikumsfonds ausgestalteten Dach-Hedgefonds mittelbar teilzuhaben. Ein Dach-Hedgefonds darf jedoch nur bis zu 20 Prozent seines Wertes in einen bestimmten Zielfonds anlegen.
Die Auflage von Hedgefonds ist in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht als Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital oder offene Investmentkommanditgesellschaft möglich. Darüber hinaus kann der Hedgefonds extern von der KVG verwaltet werden oder der Hedgefonds kann die KVG selbst sein (interne KVG). Die Auswahl des optimalen Fondsvehikels hängt insbesondere von den Zielen des Initiators und steuerlichen Faktoren ab.
Kronsteyn begleitet Ihren Hedgefonds in allen Fragen des Aufsichts-, Gesellschafts- und Steuerrechts.

Статья Для WM
Müller-Lankow/Liebscher, Юридические различия между электронными деньгами и токенами, обеспеченными активами (Немецкий язык: Rechtliche Unterschiede zwischen E-Geld- und vermögenswertereferenzierten Token), in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2024, Страницы 1152-1160 (Только на немецком языке).
Einige Kernpunkte der neuen Regelungen zur Kreditvergabe durch Kreditfonds sind:
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Sämtliche Spezial-AIF sind befugt, Kredite auch dann zu vergeben, wenn der Kreditnehmer kein Beteiligungsunternehmen ist (§ 273a KAGB-RegE).
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Auch Publikumsinvestmentvermögen erfahren eine Lockerung. Sonstige Investmentvermögen können Kredite bis zu 30 % und geschlossene Publikums-AIF können Kredite bis zu 50 % des Kapitals des AIF vergeben.
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Qualifiziert ein offener AIF als „kreditvergebender AIF“ (§ 1 Abs. 19 Nr. 24c KAGB-RegE), weil er in besonders hohem Maße Kreditrisiken ausgesetzt ist, ist gegenüber der BaFin (aktiv) nachzuweisen, dass das Liquiditätsrisikomanagementsystem mit der Anlagestrategie und Rücknahmepolitik vereinbar ist (§ 30 Abs. 3a KAGB-RegE).
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Leverage-Grenze von kreditvergebenden AIF (s. o.): 175 % (offen) bzw. 300 % (geschlossen) (§ 29a Abs. 5 KAGB-RegE).
Der Gesetzgebungsvorschlag zum Fondsmarktstärkungsgesetz wurde noch nicht verabschiedet. Aufgrund des Anfang 2025 neu konstituierten Bundestags muss der Gesetzgebungsvorschlag neu in das Parlament eingebracht und verabschiedet werden (Stand: 18.04.2025). Mit Änderungen des ursprünglichen Vorschlags kann gerechnet werden.
Юридические услуги
Kronsteyn berät Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Konzeption, der Auflage, der Verwaltung und dem Vertrieb von Hedgefonds. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
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Gesellschafts-, aufsichts- und steuerrechtliche Konzeption von Hedgefonds
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Vorbereitung und Durchführung von Erlaubnis- und Registrierungsverfahren und strategische Interaktion mit der BaFin
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Bereitstellung erforderlicher Fondsdokumente wie Anlagebedingungen, Investoreninformationen und Gesellschaftsverträgen
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Rechtliche Konzeption von Vertriebsstrukturen und Bereitstellung von Vertriebsvereinbarungen
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Prüfung von Marketingunterlagen und sonstigen Werbeanzeigen
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Vertretung in Gerichtsverfahren, einschließlich der Abwehr von Anlegerklagen