Aktuelle Änderungen für 2024 bis 2027 beim Emissionshandel der Abfallverbrennungsanlagen
Aktualisiert: vor 2 Tagen
Der deutsche Gesetzgeber hat Abfallverbrennungsanlagen (auch: Müllverbrennungsanlagen) für Emissionen ab dem Jahr 2024 dem Emissionshandel unterworfen und eine Abgabepflicht von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) begründet.
Durch das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 erfährt die bisherige Regelungssystematik eine Änderung und große Abfallverbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von mehr als 20 MW unterliegen teilweise auch den Regelungen des TEHG 2024. Dadurch gelten für sie bestimmte Vorgaben sowohl nach TEHG 2024 als auch nach dem BEHG.
Für Emissionen ab dem Jahr 2027 möchte der deutsche Gesetzgeber große Abfallverbrennungsanlagen vollständig dem europäischen Emissionshandelssystem (EU-EHS 1) unterwerfen, was jedoch von einer Genehmigung der Europäischen Kommission abhängt.
Nachfolgend erfahren Sie mehr Einzelheiten zu den Änderungen, welche sich aus dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 für Abfallverbrennungsanlagen ergeben.
Die nachfolgende Darstellung beruht auf der Rechtslage gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 (BT-Drs. 20/13585). Zum Stand der Bearbeitung dieses Beitrags wurde das Gesetz noch nicht beschlossen. Änderungen bleiben also vorbehalten. |
Rechtslage für Emissionen der Jahre bis 2023
Rechtslage für Emissionen der Jahre 2024, 2025 und 2026
Rechtslage für Emissionen ab 2027
Leistungen von Kronsteyn
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Die DVO (EU) 2024/1879 enthält Durchführungsbestimmungen zur CORSIA-Kopensationspflicht gemäß Emissionshandelsrichtlinie (EU-RL, ETSD).
Zur Vermeidung unbilliger Härten können betroffene Unternehmen einen BEHG-Härtefallantrag stellen.