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Energie- und Emissionshandelsrecht

EU-ETS/ETS2, nEHS & REMIT – Zuteilung, MRV/Reporting, Insider-/ACER-Reporting, Behörden- und Gerichtsverfahren

Im Energie- und Emissionshandel nehmen Komplexität und Risiken stetig zu. Der Rechtsrahmen von EU-ETS, ETS2 und nEHS wird kontinuierlich verschärft, etwa im Hinblick auf MRV, Zuteilung, Registry-Konten und Abgabefristen. Hinzu kommen Transaktionsmeldungen und die Veröffentlichung von Insiderinformationen – auch für Energiegroßhandelsprodukte gem. REMIT. Zudem bestehen vielfach enge Schnittstellen zum Kapitalmarktrecht – von MiFID/MiFIR-Fragen bis hin zu Clearing und Abwicklung. Werden Compliance‑, Abgabe‑, Melde‑ oder Offenlegungspflichten nicht eingehalten, drohen aufsichts- oder strafrechtliche Sanktionen.

Kronsteyn bietet Rechtsberatung und Vertretung im Energie- und Emissionshandelsrecht. Aufgrund der vielfachen Überschneidungen mit den Finanzmärkten liegt der Vorteil in unserer tiefen kapitalmarktrechtlichen Verwurzelung. So bieten wir Lösungen im Energie- und Emissionsrecht stets auch mit Blick auf die hohen und etablierten aufsichtsrechtlichen Standards. Die Kanzlei steht für präzise, praxistaugliche Rechtsberatung in einem hochregulierten Umfeld.

Rechtliche Prüfung von neuen Geschäftsmodellen

Insiderinformationen (MAR/REMIT)

Marktmanipulation: Prozesse & Dokumentationen 

Compliance-Handbuch und Schulungen

Bereitstellung von AGB für das B2B-Geschäft

Zuteilung von Emissionsrechten (EUA)

Auslagerungs- und Kooperationsverträge

Begleitung von Erlaubnisverfahren

Klageverfahren (EuG/EuGH/VG/VGH)

Insights

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