Energie- und Emissionshandelsrecht
EU-ETS/ETS2, nEHS & REMIT – Zuteilung, MRV/Reporting, Insider-/ACER-Reporting, Behörden- und Gerichtsverfahren
Im Energie- und Emissionshandel nehmen Komplexität und Risiken stetig zu. Der Rechtsrahmen von EU-ETS, ETS2 und nEHS wird kontinuierlich verschärft, etwa im Hinblick auf MRV, Zuteilung, Registry-Konten und Abgabefristen. Hinzu kommen Transaktionsmeldungen und die Veröffentlichung von Insiderinformationen – auch für Energiegroßhandelsprodukte gem. REMIT. Zudem bestehen vielfach enge Schnittstellen zum Kapitalmarktrecht – von MiFID/MiFIR-Fragen bis hin zu Clearing und Abwicklung. Werden Compliance‑, Abgabe‑, Melde‑ oder Offenlegungspflichten nicht eingehalten, drohen aufsichts- oder strafrechtliche Sanktionen.
Kronsteyn bietet Rechtsberatung und Vertretung im Energie- und Emissionshandelsrecht. Aufgrund der vielfachen Überschneidungen mit den Finanzmärkten liegt der Vorteil in unserer tiefen kapitalmarktrechtlichen Verwurzelung. So bieten wir Lösungen im Energie- und Emissionsrecht stets auch mit Blick auf die hohen und etablierten aufsichtsrechtlichen Standards. Die Kanzlei steht für präzise, praxistaugliche Rechtsberatung in einem hochregulierten Umfeld.