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Symbolbild: Kronsteyn, Kanzlei für Wertpapierhandelsrecht und Wertpapierdienstleistungsrecht

Wertpapierhandelsrecht und ‑dienstleistungsrecht

Rechtsanwaltskanzlei für die Beratung zu MiFID/MiFIR, MAR, AGB-Recht & Co. – Konzeption von Dienstleistungs- und Handelsstrukturen im Wertpapiergeschäft.

Das Wertpapierhandelsrecht und das Wertpapierdienstleistungsrecht sind geprägt von komplexen Regelwerken (WpIG/MiFID II, MiFIR, MAR, EMIR, SFTR, CSDR, PRIIPR etc.) sowie der Praxis von BaFin, ESMA und den Börsen. Zudem ist der Bereich eingebettet in miteinander verflochtene Handels-, Nachhandels- und Vertriebsstrukturen.

 

Als Rechtsanwaltskanzlei für Finanzmarktrecht beraten wir Banken, Wertpapierinstitute, Market Maker und Emittenten zum Wertpapier-, Derivate- und Kryptohandel sowie zu Post-Trade-Prozessen. Die Kanzlei bewertet Projekte und Geschäftsmodelle, prüft Strukturierungsmöglichkeiten und übernimmt die rechtliche Umsetzung.

Kronsteyn ist tief im Wertpapierdienstleistungsrecht verwurzelt und hat bereits zahlreiche Vorhaben rechtlich umgesetzt: von der Begleitung von Erlaubnisverfahren und der rechtlichen Gestaltung von Auslagerungen und Kooperationen über die Entwicklung von AGB für das Kundenmassengeschäft, Vergütungsmodellen für Geschäftsführer und Mitarbeiter und Compliance-Policies (MaComp, Leerverkaufs-VO etc.) bis hin zur Begutachtung spezifischer Rechtsfragen im Börsen-, Wertpapier- und Abwicklungsrecht.

Vertriebs-/Marketing-Compliance
Erstellung von AGB für das Kundenmassengeschäft
Anbindung über einen Direkt Electronic Access (DEA)
Insiderrecht und Marktmanipulation
Vertretung in gerichtlichen Verfahren

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