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REMIT auf Wasserstoffmärkte ausgeweitet

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 6. Feb.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 28. Juli


Treppenhaus

Am 05.02.2025 ist die Verordnung (EU) 2024/1789 (Binnenmarkt-Gas- und Wasserstoff-Verordnung – engl. Gas and Hydrogen Internal Market Regulation) in Geltung getreten. Die Verordnung ersetzt die ursprüngliche Verordnung (EG) Nr. 715/2009 und regelt damit den EU-Gasmarkt neu. Neu ist, dass die Gas and Hydrogen Internal Market Regulation auch einen Rechtsrahmen für die Entwicklung des künftigen Wasserstoffmarkts, einschließlich einer Wasserstoffinfrastruktur, regelt.


Für den Wasserstoff-Binnenmarkt besteht, ebenso wie beim Strom- und Gasmarkt, das Risiko missbräuchlicher Praktiken wie Insiderhandel und Marktmanipulation, die Nachteile für Endabnehmer mit sich bringen können. Daher ändert die Gas and Hydrogen Internal Market Regulation auch die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (Verordnung zur Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts – engl. Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency, REMIT) und bezieht den Wasserstoffmarkt in ihren Anwendungsbereich mit ein.


Die EU-Marktaufsichtsbehörde ACER vertrat in ihrer Guidance bereits vor Geltungsbeginn der Gas and Hydrogen Internal Market Regulation die Ansicht, dass Wasserstoffverträge und -derivate in den Anwendungsbereich der REMIT „ohne Zweifel“ einbezogen seien. Sie begründete dies, was rechtlich fragwürdig ist, mit einem Vergleich mit der Definition von „Versorgung“ in Artikel 2 Nr. 28 der Richtlinie (EU) 2024/1788, die sich auch auf Wasserstoff bezieht.


Die REMIT-Vorgaben gelten somit auch für den Handel von Wasserstoff-Energiegroßhandelsprodukten. Dies schließt insbesondere die Registrierungspflicht (Art. 9 REMIT), die Transaktionsmeldepflicht (Art. 8 REMIT), das Verbot der Marktmanipulation (Art. 5 REMIT) und des Insiderhandels (Art. 3 REMIT) und ggf. die Verpflichtung zur Veröffentlichung von Insider-Informationen (Art. 4 REMIT) mit ein.



Leistungen von Kronsteyn


Kronsteyn ist auf die finanzmarktrechtliche Beratung spezialisiert. Die Anwaltskanzlei unterstützt Marktteilnehmer der Strom-, Wasserstoff- oder Erdgasmärkte bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um ihre Handelstätigkeit. Dies umfasst etwa die Erstellung von Rechtsgutachten, Vertragsgestaltungen oder die Begleitung in verwaltungsrechtlichen Verfahren. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Hendrik Müller-Lankow auf.

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