
Übermittlung des Whitepapers als XHTML-Datei an die BaFin
Legal Excellence
Anbieter von Kryptowerten (Stablecoins, ART, Utility-Token und Kryptowährungen) sind grundsätzlich nach der MiCAR verpflichtet, ein Whitepaper zu veröffentlichen und der BaFin zu übermitteln, bevor sie den Kryptowert öffentlich anbieten oder die Zulassung zum Handel beantragen. Im Falle von vermögenswertereferenzierten Token (ART) ist das Whitepaper mit dem Zulassungsantrag und im Falle von Utility-Token und Kryptowährungen ist das Whitepaper spätestens 20 Tage vor Beginn des Angebots bzw. vor dem Zulassungsantrag bei der BaFin einzureichen.
Ab dem 23.12.2025 gilt die DVO (EU) 2024/2984, welche die Vorgaben an den Inhalt und das Format des Whitepapers konkretisiert. Danach ist das Whitepaper als XHTML-Dokument unter Verwendung von XBRL zu erstellen. Denn der Einsatz der Inline-XBRL-Technologie zur Einbettung von XBRL-Markups in XHTML-Dokumente ermöglicht es, solche Dokumente gleichzeitig maschinenlesbar und für Menschen gut lesbar zu machen.
Kronsteyn unterstützt Sie über den gesamten Prozess Ihres Krypto-Angebots hinweg. Die Kanzlei prüft Ihr Whitepaper zur Minimierung von Haftungsrisiken und stellt Ihnen das Whitepaper, den gesetzlichen Anforderungen entsprechend, als XHTML-Datei zur Verfügung.
Kronsteyn erstellt und prüft das Whitepaper für Ihren Stablecoin, Utility-Token oder Currency-Token und übermittelt dieses als XHTML-Datei an die BaFin.
Publikation mit Bezug zur MiCAR
Müller-Lankow/Liebscher, Rechtliche Unterschiede zwischen E-Geld- und vermögenswertereferenzierten Token, in: Wertpapier-Mitteilungen (WM) 2024, S. 1152-1160.
Leistungsspektrum
Die Anwaltskanzlei Kronsteyn begleitet Sie rechtsberatend bei der Umsetzung Ihres Token-Offerings. Das Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
-
Inhaltliche Erstellung und rechtliche Überprüfung Ihres Whitepapers zur Minimierung Ihrer Haftungsrisiken
-
Bereitstellung des Whitepapers als XHTML-Datei entsprechend den Anforderungen der DVO (EU) 2024/2984
-
Bereitstellung der ESG-Metriken im Sinne der DelVO (EU) 2025/422
-
Einreichung des Whitepapers und begleitender Dokumente und Angaben bei der BaFin