Merkblatt: Prospektpflicht für Investmentangebote (BaFin)
Anbieter von Investmentlösungen können je nach Ausgestaltung des Investments einer gesetzlichen Prospektpflicht, bzw. im Fall von Kryptowerten einer Whitepaper-Pflicht, unterliegen. Prospekte enthalten eine umfangreiche Dokumentation des Angebots und ihre Erstellung ist mit relativ hohen Kosten verbunden. Daher ist die Rechtspraxis bestrebt, eine Prospektpflicht nach Möglichkeit zu vermeiden. Wo dies nicht möglich ist, richtet sich die Erstellung des Prospekts nach der Prospektverordnung, dem KAGB, der MiCAR oder dem VermAnlG sowie konkretisierenden Verordnungen. Der Prospekt bildet den Kern der Haftungsgrundlage gegenüber Anlegern und sollte daher mit der entsprechenden Sorgfalt erstellt werden.
Prospektpflicht nach der Prospektverordnung (EU) 2017/1129 (Prospectus Regulation, PR)
Art. 3 I PR statuiert eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Wertpapiere, die im EWR öffentlich angeboten werden. Entsprechendes gilt gem. Art. 3 III PR für die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem geregelten Markt, der sich im EWR befindet oder dort betrieben wird. Der Prospekt darf gem. Art. 20 I 1 PR erst veröffentlicht werden, wenn die BaFin ihn oder alle seine Bestandteile gebilligt hat. Laden Sie das Merkblatt für weitere Einzelheiten herunter.
Prospektpflicht nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Whitepaper-Pflicht nach der Markets in Crypto-Assets Regulation (EU) 2023/1114 (MiCAR)
Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)
Laden Sie hier das Merkblatt gratis herunter:
BGH stärkt den Schutz von Fondsinitiatoren und Geschäftsführern. Kein Kapitalanlagebetrug bei geringfügigen Prospektfehlern.