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Rechtliche Überprüfung von Basisinformationsblättern (KID)

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 25. Juni
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 26. Juni

Laptop auf Schreibtisch, auf dem ein Basisinformationsblatt abgebildet ist

Basisinformationsblätter (Key Information Documents, KID) haben eine besondere Informationsfunktion für Anleger, da sie wichtige Informationen zur Anlage in kurzer Form darstellen. Andere vertragsbegleitende Dokumente, wie ein etwaiger Prospekt oder sonstige Vertragsbedingungen, werden häufig nicht gelesen.


Aufgrund seiner besonderen Funktion kann das Basisinformationsblatt auch Haftungsgrundlage für etwaige Anlegerklagen sein, wenn sich die Kapitalanlage nicht wie geplant entwickelt. Erforderlich hierfür ist, dass das Basisinformationsblatt über Umstände, die aufgrund der PRIIP-VO aufzunehmen sind und die für die Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, falsch oder unvollständig informiert.


Anlegerklagen wird jedoch der Boden entzogen, wenn das Basisinformationsblatt allen rechtlichen Anforderungen genügt. Hierfür ist eine präzise rechtliche Prüfung erforderlich. Denn manchmal sind es Punkte, die zwar auf den ersten Blick unwesentlich erscheinen, sich aber beim genauen Hinsehen als besonders bedeutsam erweisen.


Teilweise sind auch komplexe Rechtsfragen, die für die Beurteilung der Fehlerhaftigkeit maßgeblich. Ein jüngerer Fall wurde am 21.02.2025 vom LG Nürnberg-Fürth (Az. 4 HK O 5879/24) entschieden. Nach Ansicht des Gerichts wurde der Gesamtrisikoindikator falsch ermittelt.


Wenn Sie Interesse an der Bereitstellung eines rechtlich geprüften Basisinformationsblatts oder einer rechtlichen Überprüfung Ihres Entwurfs haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit Rechtsanwalt Hendrik Müller-Lankow auf.

Beratungsfelder

  • Wertpapierhandels- und ‑dienstleistungsrecht

  • Marktinfrastruktur- und Depotrecht

  • Investmentrecht

  • Sanktions- und Geldwäscherecht

  • Energie- und Emissionshandelsrecht

  • Zahlungs- und Kryptodiensterecht​

Ansprechpartner

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Dr. Hendrik Müller-Lankow

Rechtsanwalt, LL.M. (UCL)

Tel.: +49 69 2013 5770

Mail: mueller-lankow@kronsteyn.law

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Kronsteyn bietet spezialisierte Beratung im deutschen und europäischen Finanzmarktrecht. Der Anspruch der Kanzlei ist juristische Exzellenz – jeden Tag, um höchsten Erwartungen gerecht zu werden.

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