Fondsgesellschaften bzw. KVG, Anlageberater und Vermittler haften unter bestimmten Voraussetzungen für falsche bzw. fehlerhafte Basisinformationsblätter (BIB/KID). Der BGH hat aber noch keine Rechtsprechung hierzu erlassen. Es bestehen also derzeit ungeklärte Rechtsfragen.
Bereitstellung eines rechtlich geprüften Basisinformationsblatts (KID). Die Prüfung erfolgt durch einen qualifizierten Rechtsanwalt. Haftungsrisiken minimieren, Anlegerklagen vermeiden.