top of page

Übersicht RTS, ITS und DA zur MiFID II und MiFIR

Aktualisiert: 26. Sept.


MiFID II und MiFIR werden durch diverse delegierte Rechtsakte konkretisiert. Diese werden als RTS, ITS oder DA abgekürzt. Aufgrund ihrer hohen Anzahl werden sie zudem teilweise durchnummeriert (RTS 1, RTS 2, etc.). Da kann man schnell den Überblick verlieren. Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die Hintergründe dieser Bezeichnungen. Praktiker können auch eine Übersicht downloaden - für ein schnelleres Zurechtfinden in der Welt der delegierten Rechtsakte.



Level-2-Maßnahmen: RTS, ITS und DA


Die MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) und die MiFIR (Verordnung (EU) Nr. 600/2014) bilden die Rechtsgrundlagen für zahlreiche konkretisierenden Rechtsakte der Europäischen Kommission. D. h. MiFID II und MiFIR enthalten Ermächtigungsgrundlagen, aufgrund derer die Kommission zur Rechtssetzung ermächtigt wird. Diese sog. Level-2-Maßnahmen, so benannt nach dem Lamfalussy Report, durch die Kommission umfassen:

  • Regulatory Technical Standards (RTS) bzw. Technische Regulierungsstandards als Delegierte Verordnungen (DelVO)

  • Implementing Technical Standards (ITS) bzw. Technische Durchführungsstandards als Durchführungsverordnungen (DVO)

  • Delegated Acts (DA) bzw. Delegierte Rechtsakte als Delegierte Verordnungen (DelVO) oder Delegierte Richtlinien (DelRL)

Hier Übersicht downloaden


Die nachfolgende Liste gibt eine Übersicht über sämtliche Level-2-Rechtsakte der Kommission zur Konkretisierung der MiFID II und der MiFIR:




Was ist der Unterschied zwischen RTS, ITS und DA?


Die unterschiedliche Bezeichnung der Rechtsakte ist nicht dem Zufall geschuldet. RTS, ITS und DA liegen Rechtsetzungsverfahren zugrunde, die sich im Detail unterscheiden.



Regulatory Technical Standards (RTS)


RTS (auf deutsch: Technische Regulierungsstandards) werden von der Europäischen Kommission grundsätzlich als Verordnungen erlassen und sind als solche in der Europäischen Union unmittelbar geltendes Recht. Als Level-2-Maßnahmen dienen sie der Konkretisierung von Level-1-Rechtsakten (bspw. MiFID II und MiFIR). Die Kommission erlässt einen RTS auf der Grundlage eines Entwurfs der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA). Letztere ist grundsätzlich verpflichtet, eine öffentliche Konsultation durchzuführen, bevor sie der Kommission ihren Entwurf übermittelt. Von der Kommission erlassene RTS treten in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat hiergegen keine Einwände erheben.



Implementing Technical Standards (ITS)


ITS (auf deutsch: Technische Durchführungsstandards) werden ebenfalls von der Europäischen Kommission erlassen. Anders als RTS dienen sie jedoch weniger der Rechtsetzung, sondern vielmehr der einheitlichen Umsetzung des Rechts. ITS richten sich in erster Linie an die nationalen Aufsichtsbehörden, in Deutschland unter anderem die BaFin, und machen insbesondere Vorgaben zu Verwaltungsverfahren und -standards, einschließlich von Marktteilnehmern und nationalen Aufsichtsbehörden zu verwendender Formulare. Im Übrigen ähnelt das Rechtsetzungsverfahren demjenigen für RTS. Insbesondere hat die ESMA vor der Übermittlung ihres Entwurfes ein Konsultationsverfahren durchzuführen.



Delegated Acts (DA)


DA (auf deutsch: Delegierte Rechtsakte) dienen, wie RTS, auf materiell-rechtlicher Ebene mehr der Konkretisierung der Level-1-Rechtsakte. Im Unterschied zu RTS ist die EMSA weder zum Anfertigen von Entwürfen noch zur Durchführung eines Konsultationsverfahrens verpflichtet. Von der Kommission erlassene DA treten in Kraft, wenn das Europäische Parlament und der Rat hiergegen keine Einwände erheben.


* * *


Kronsteyn berät und begleitet Sie bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlich relevanten Projekten wie neuen Geschäftsmodellen und Umstrukturierungen sowie der Umsetzung einschlägiger rechtlicher Anforderungen. Sprechen Sie bei Bedarf Rechtsanwalt Dr. Hendrik Müller-Lankow an.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
  • Wertpapierhandel und ‑dienstleistungen

  • Marktinfrastruktur und Verwahrung

  • Zahlungs- und Kryptodienste

  • Fondsverwaltung und ‑vertrieb

  • Geldwäscherecht und Sanktionen

bottom of page