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Liste wichtiger Einreichungs-, Melde- und Anzeigetermine für kleine Wertpapierinstitute

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 4. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Dez. 2024


Aufsichtsrechtliche Einreichungstermine, Meldetermine und Anzeigetermine sind verstreut in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen geregelt. Die untenstehende Liste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und keinen Termin zu verpassen.



Einreichungen, Meldungen und Anzeigen sind an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), and die Deutsche Bundesbank (BuBa) oder an beide Aufsichtsbehörden zu leisten. Teilweise erfolgt dies über die eingerichteten Web-Portale (MVP-Portal der BaFin oder Extranet der BuBa).


Neben regelmäßg wiederkehrenden Terminen gibt es eine Vielzahl an Ad-hoc-Meldepflichten. Diese beziehen sich auf bestimmte Ereignisse und sind nicht Gegenstand dieser Darstellung.

Beratungsfelder

  • Wertpapierhandels- und ‑dienstleistungsrecht

  • Marktinfrastruktur- und Depotrecht

  • Investmentrecht

  • Sanktions- und Geldwäscherecht

  • Energie- und Emissionshandelsrecht

  • Zahlungs- und Kryptodiensterecht​

Ansprechpartner

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Dr. Hendrik Müller-Lankow

Rechtsanwalt, LL.M. (UCL)

Tel.: +49 69 2013 5770

mueller-lankow@kronsteyn.law

Kronsteyn – Legal Excellence

Kronsteyn bietet spezialisierte Beratung im deutschen und europäischen Finanzmarktrecht. Der Anspruch der Kanzlei ist juristische Exzellenz – jeden Tag, um höchsten Erwartungen gerecht zu werden.

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