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Liste wichtiger Einreichungs-, Melde- und Anzeigetermine für kleine Wertpapierinstitute

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 4. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 17. Sept. 2025


Symbolbild: Liste wichtiger Einreichungs-, Melde- und Anzeigetermine für kleine Wertpapierinstitute


Aufsichtsrechtliche Einreichungstermine, Meldetermine und Anzeigetermine sind verstreut in verschiedenen Gesetzen bzw. Verordnungen geregelt. Die untenstehende Liste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und keinen Termin zu verpassen.



Einreichungen, Meldungen und Anzeigen sind an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), and die Deutsche Bundesbank (BuBa) oder an beide Aufsichtsbehörden zu leisten. Teilweise erfolgt dies über die eingerichteten Web-Portale (MVP-Portal der BaFin oder Extranet der BuBa).


Neben regelmäßg wiederkehrenden Terminen gibt es eine Vielzahl an Ad-hoc-Meldepflichten. Diese beziehen sich auf bestimmte Ereignisse und sind nicht Gegenstand dieser Darstellung.


KRONSTEYN ist auf die finanzmarktrechtliche Beratung spezialisiert. Die Kanzlei berät zu allen Fragen des Wertpapierdienstleistungsrechts. Ansprechpartner: Dr. Hendrik Müller-Lankow.

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