Transaktionsmeldungen nach Art. 26 MiFIR (MiFIR26-Meldungen) einfach und kostengünstig selbst erstellen
- RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
- 29. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Mai
Wertpapierinstitute bzw. Wertpapierfirmen sind nach Art. 26 Abs. 1 UAbs. 1 der VO (EU) Nr. 600/2014 (Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR) verpflichtet, der BaFin Geschäfte mit Finanzinstrumenten bis zum Ende des folgenden Arbeitstags zu melden (Transaktionsmeldungen/MiFIR26-Meldungen).
Die Meldung stellt Wertpapierinstitute häufig vor eine große Herausforderung. Zwar lassen sich die Meldeinhalte nach den weiteren Vorgaben von Anhang I Tabelle 2 der DelVO (EU) 2017/590 in der Regel recht gut auch ohne vertieftes Spezialwissen bestimmen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Meldung im XML-Format gem. Art. 1 DelVO (EU) 2017/590 bereitet in der praktischen Umsetzung aber doch allzu häufig Probleme.
XML-Dateien beruhen auf einer speziellen Logik, die den Mitarbeitern der Compliance-Abteilung regelmäßig nicht vertraut ist. Wenn ein Institut keine Handelsbuchtätigkeit vornimmt und Geschäfte nur sporadisch zum Zwecke des Liquiditätsmanagements durchführen möchte, entscheidet sich die Institutsleitung mitunter gegen deren Durchführung, da die damit zusammenhängenden Aufwände und technischen Hürden als zu hoch erachtet werden.
Technisch versierte Nutzer können die Hürden rund um das XML-Format jedoch relativ einfach lösen. Hierfür benötigen Sie lediglich eine technisch valide Musterdatei und einen XML-Editor (bspw. XML Notepad). Je nach Geschäft müssen nur die einzelnen Werte (u.a. ISBN, Menge, Preis) manuell in die XML-Datei eingetragen werden. Für technisch weniger versierte Nutzer werden am Markt Excel-Tools zum Erstellen von MiFIR-Meldungen angeboten, beispielsweise von vv.de. Letztendlich muss die erstellte XML-Datei über das MVP-Portal an die BaFin übermittelt werden.
Nehmen Sie bei rechtlichen Fragen zu MiFIR26-Meldungen gerne Kontakt mit Hendrik Müller-Lankow auf.
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