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Sanktions- und Geldwäscherecht

Legal Excellence

Das Sanktions- und Geldwäscherecht konfrontiert Unternehmen und Einzelpersonen zunehmend mit erheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen und strategischen Risiken – etwa im Zusammenhang mit internationalen Transaktionen, Vermögenssperren oder strafrechtlichen Verfahren. Kronsteyn ist auf diese hochkomplexen und häufig politisch geprägten Themen spezialisiert. Die Kanzlei berät Finanzinstitute, Industrieunternehmen und vermögende Privatpersonen in sensiblen, geschäftskritischen Situationen – präventiv wie auch in der aktiven Auseinandersetzung mit Behörden oder vor Gerichten.

Im Zentrum steht der Erfolg des Mandanten – sei es durch die rechtssichere Gestaltung unternehmerischer Abläufe, den Schutz wirtschaftlicher Handlungsfreiheit oder die strategische Begleitung in konfliktträchtigen Verfahren. Ziel ist es, komplexe Sachverhalte mit juristischer Präzision und Klarheit zu erfassen, um tragfähige und wirksame Lösungen zu entwickeln – in jedem Stadium eines Verfahrens, auf nationaler wie europäischer Ebene.

Symbolbild: Warum Kronsteyn

Beratung zu Finanztransaktionen

Freigabe von Geldern und Wertpapieren

Streichung von der Sanktionsliste

Ausnahmeanträge und Nullbescheide

Strafrechtliche Verteidigung bei Verstößen

Begleitung in Bußgeldverfahren

Klageverfahren vor nationalen Gerichten und dem EuG/EuGH

Gutachten und Stellungnahmen zu komplexen Sachverhalten

Sanktions- und AML-Governance

Formulierung von Vertrags- und AGB-Klauseln

Insights

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