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Kosten einer BaFin-Lizenz/Erlaubnis nach WpIG

  • Autorenbild: RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
    RA Dr. Hendrik Müller-Lankow, LL.M. (UCL)
  • 3. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 2. Okt.


Symbolbild: Kosten einer BaFin-Lizenz/Erlaubnis nach WpIG


Die behördlichen Kosten für eine Lizenz bzw. Erlaubnis der BaFin nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) untergliedern sich in einmalige und laufende Kosten. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die Kosten, die bei der Beantragung einer Lizenz/Erlaubnis für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen auf Sie zukommen.


Interessieren Sie sich näher für die Anforderungen und das Verfahren der Beantragung einer BaFin-Erlaubnis nach dem WpIG? Dann besuchen Sie diese Seite. Kronsteyn begleitet Sie über alle Schritte Ihres individuellen Erlaubnisprozesses hinweg.



Einmalige behördliche Kosten


Stand: 03.04.2025

Art der einmaligen Kosten

Höhe

BaFin-Gebühr (Ziff. 29.1 der Anlage zur FinDAGebV)

6.336 Euro. Im Falle des Finanzkommissionsgeschäfts, des Emissionsgeschäfts, des Eigenhandels oder des Eigengeschäfts sowie bei der Befugnis, sich sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu beschaffen, nach Zeitaufwand der BaFin. Die Zeitgebühr beträgt ca. 50 bis 75 Euro pro Stunde.

Einmalige EdW-Beitragszahlung (§§ 3 f. EdWBeitrV)

Entspricht dem EdW-Jahresbeitrag oder einem Mindestbeitrag, wenn kein Jahresbeitrag zu entrichten ist

Hinzu kommen behördliche Kosten unter anderem für Beglaubigungen und Führungszeugnisse.




Laufende behördliche Kosten


Stand: 03.04.2025

Art der laufenden Kosten

Höhe

BaFin-Jahresumlage (§§ 16 ff. FinDAG)

Höhe ermittelt sich individuell nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit, ggf. mit Mindestumlage.

EdW-Jahresbeitrag (§§ 1 ff. EdWBeitrV)

Höhe ermittelt sich individuell nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit und beträgt mindestens 1.050 Euro.


Kontakt


KRONSTEYN ist auf die finanzmarktrechtliche Beratung spezialisiert. Die Rechtsanwaltskanzlei begleitet Unternehmen bei der Erlangung einer BaFin-Lizenz bzw. Erlaubnis durch die rechtliche Konzeption des jeweiligen Geschäftsmodells sowie Koordination und Durchführung der einzelnen Schritte des Antragsverfahrens. Ihr Ansprechpartner: Dr. Hendrik Müller-Lankow.

Symbolbild: Warum Kronsteyn
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