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Beiträge – Fundiertes Wissen für fundierte Entscheidungen
Amtshaftung bei rechtswidrigen Beschlüssen des Sanktionsausschusses der Börse
Die Amtshaftungsklage wg. einer Entscheidung des Sanktionsausschusses ist auf zivilrechtlichem Wege ggü. dem Bundesland geltend zu machen.
Wertpapierhandel und -dienstl.
19. März
2 Min. Lesezeit
Klage gegen Beschluss eines börslichen Sanktionsausschusses
Gegen den Beschluss eines Sanktionsausschusses kann mit einer Frist von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.
Marktinfrastruktur und Verwahrung
26. Sept. 2024
2 Min. Lesezeit
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