
Insiderhandel & Insiderrecht nach REMIT
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät zu Insiderinformationen und Offenlegungspflichten nach REMIT – von der rechtlichen Einschätzung komplexer Situationen bis zur Verteidigung im Falle eines Insiderhandelsvorwurfs.
Insiderinformationen und Insiderhandel nach REMIT sind geschäftskritisch. Entscheider müssen schnell klären: Liegt eine Insiderinformation vor? Gilt ein Handels-/Weitergabeverbot? Ist eine Veröffentlichung über ein IIP erforderlich? Unsere Rechtsanwaltskanzlei liefert zügige und belastbare Bewertungen mit klaren Handlungsempfehlungen – abgestimmt zwischen Trading, Origination und Compliance. Unsere kapitalmarktrechtliche Erfahrung aus MAR-Fällen (Wertpapiere/Emissionszertifikate) fließt ein; die Prüfpfade sind weitgehend vergleichbar.
Wir strukturieren Ihren Entscheidungsprozess, dokumentieren ihn belastbar und minimieren aufsichts- und strafrechtliche Risiken. Bei Vorwürfen vertreten wir Sie gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden (BNetzA/ACER) und vor Gericht; auf Wunsch übernehmen wir die operative Umsetzung – von Disclosure-Texten und IIP-Meldungen über interne Richtlinien bis zu Schulungen. Vertraulich, zügig, risikoorientiert.









