
Kreditfonds auflegen – rechtliche Strukturierung und BaFin-Begleitung
Rechtsanwaltskanzlei für die Konzeption, Strukturierung und BaFin-Begleitung von Kreditfonds – einschließlich flexibler Small-AIF-Strukturen.
Wer einen Kreditfonds (Darlehensfonds) auflegen möchte, profitiert seit der Umsetzung der AIFMD II von deutlich erweiterten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds wurde neu geregelt und insbesondere für inländische Spezial-AIF liberalisiert. Für kreditvergebende AIF gelten zugleich besondere Anforderungen an Kreditvergabeprozesse, Risikomanagement, Leverage und – bei offenen Fonds – das Liquiditätsmanagement. Besonders flexibel lässt sich ein Kreditfonds als Small AIF auflegen: Werden ausschließlich Spezial-AIF innerhalb der gesetzlichen Schwellenwerte von einer lediglich registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet, kann die Kreditvergabe weitgehend frei im Rahmen der Anlagestrategie und der Fondsdokumentation ausgestaltet werden.
Kronsteyn berät Fondsinitiatoren und Kapitalverwaltungsgesellschaften, die einen Kreditfonds auflegen oder bestehende Fondsstrukturen um Kreditvergabestrategien erweitern möchten. Die anwaltliche Beratung reicht von der Auswahl des geeigneten Fondsvehikels und der aufsichtsrechtlichen Struktur über die gesellschafts- und steuerrechtliche Konzeption bis zur Abstimmung und Umsetzung gegenüber der BaFin. Wir erstellen die erforderlichen Fonds- und Darlehensdokumente, strukturieren Kreditvergabe- und Vertriebsprozesse und begleiten die Auflage von Kreditfonds einschließlich erforderlicher BaFin-Registrierungs- und Erlaubnisverfahren von der ersten Konzeption bis zum Marktstart und darüber hinaus.









